Seit 15.10.2020 ist das Förderprogramm „Digital Jetzt“ in Kraft. Innerhalb weniger Tage wurden 1.000 Anträge mit einer Gesamtinvestitionssumme von EUR 95 Mio entgegen genommen. Aufgrund der Antragsflut musste das Antragsportal vorübergehend wieder geschlossen werden. Ab dem 1.12.2020 ist die Plattform für Registrierungen wieder offen. Firmen, die sich dann registrieren bewerben sich auf einen Antrag. Aus den eingegangenen Registrierungen wird ausgelost, welche Unternehmen überhaupt einen Antrag stellen dürfen. Das Verfahren schafft Transparenz und Chancengleichheit. Dann folgt das Antragsverfahren einschließlich Digitalisierungsplan.
KMU, freie Berufe und Handwerksbetriebe können im Rahmen zweier Module Zuschüsse von bis zu 70% für Investitionen beantragen.
Modul 1: Investition in digitale Technologien (Hard- und Software zur externen und internen Vernetzung)
Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden
Fördersumme:
max. EUR 50.000 für Einzelunternehmen, insgesamt im Modul 1 und 2 zusammen bzw. max. EUR 100.000 für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken
Förderquote:
Voraussetzungen:
Registrierung, Auswahl als Antragsberechtigter, Antragstellung, Vorlage eines Digitalisierungsplans
Die Termine für die Förderaufrufe 2020 für den Digital-Zuschuss Hessen wurden seitens der WI-Bank bekannt gemacht.
Nur während dieses Zeitraums können sich Unternehmen mit Sitz in Hessen für eine Antragstellung bewerben.
Der Zuschuss beträgt 50% von maximal EUR 20.000 netto.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird in 2020 insgesamt rund sieben Millionen Euro im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung stellen. Innerhalb des Förderjahrs gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe (17.03.2020, 09.06.2020 und 15.09.2020), an denen sich Interessenten über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können. Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Bewerbern/innen per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ausgewählt, die im Rahmen des Förderaufrufs einen Antrag auf Digital-Zuschuss stellen können. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie ausgewählt wurden. Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten im Rahmen dieser Mitteilung die Antragsunterlagen.
Wegen des Corona-Virus: Förderprogramm Go-Digital angepasst:
Beratungen zu Hotme-Office-Arbeitsplätzen, Videokonferenzen oder Groupware werden gefördert.
Das go-digital-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks bei der Digitalisierung. Nun wurde die Förderung aufgrund der Corona-Krise um einen, in diesen Zeiten wichtigen, Baustein erweitert: Unternehmen können ab sofort auch die Errichtung von Home Office-Arbeitsplätzen fördern lassen.
In insgesamt drei mit einander kombinierbaren Modulen werden begünstigte Unternehmen von einem der über 1.000 autorisierten Berater unterstützt:
Modul 1: Digitalisierte Geschäftsprozesse
Beispielsweise Home Office einrichten, Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Modul 2: Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.
Modul 3: IT-Sicherheit (Pflichtmodul)
Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität
Die Berater sind verpflichtet, den Förderantrag für das Unternehmen zu stellen, markt- und produktneutral zu beraten und Unternehmen von der Beratung bis zur Umsetzung zu begleiten. Eine Erstberatung rund über das Programm durch einen Go Digital Berater ist möglich.
Natürlich sind vom Unternehmen ein paar Bedingungen zu erfüllen (Auszug):
Blick in den Ablauf einer Beratung: "Das Programm umfasst ab sofort eine Analyse der Prozesse und Handlungsempfehlungen; die Begleitung von Aufbau, Einrichten und Customizing einer zugehörigen Hard-/Software sowie eine zwingende IT-Sicherheitsberatung durch einen go-digital Berater. Von der Förderung aktuell ausgeschlossen sind reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware. Für die schnelle Erreichung von Home Office-Lösungen ist eine Priorisierung der Förderanträge für die genannten Maßnahmen vorgesehen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital gibt es auf der Website des BMWi.
Quelle: IHK Köln, 20.03.2020