Mit 22 Förderprogrammen des Bundes, fünf Förderbereichen, Unterstützung für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland und einem gemeinsamen Rahmen startete am 1. Januar 2020 das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen. Mit der Bündelung der 22 Förderprogramme unter einem gemeinsamen Dach optimiert es die regionale Strukturförderung in Deutschland. Dieses hält die besondere Förderung für Ostdeutschland aufrecht, weitet sie aber auf alle Regionen mit Standortnachteilen aus. Darunter fallen heute vor allem Teile des Ruhrgebietes und des Saarlandes. Gleichzeitig bündelt das Fördersystem alle regionalspezifischen Programme mit bundeseinheitlichen Konditionen unter einem Dach. Das Ergebnis sind insgesamt 22 zum Teil aufgestockte, alte wie neue Förderprogramme. Ob eine Region als strukturschwach und damit besonders förderungsfähig gilt, wird durch Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Einkommen und der Infrastruktur bestimmt. Das entsprechende Indikatorenmodell entstammt einem Herzstück der Regionalförderung, der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). In der Förderperiode 2023 kommen hier weitere, erstmals auch demografische Indikatoren hinzu, wie die Prognose der Erwerbsfähigenentwicklung bis 2035.
Quelle: BMWI, März 2020
→ Hinweis: Die aktuelle Fördergebietskarte gilt aktuell noch bis 31.12.2020
Regionalförderung bezeichnet die gezielte wirtschaftliche Förderung strukturschwacher Regionen durch besondere Fördermittel. Mit Subventionen soll die regionale Infrastruktur verbessert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt werden. Dabei geht es u.a. um die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze vor Ort. Seit 1969 wird in Deutschland die Regionalförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern unter dem Titel "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wahrgenommen. Die Förderung erfolgt überwiegend über Zuschüsse, die je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Insofern handelt es sich um echte Subventionen. Gefördert werden gewerbliche Investitionen von Unternehmen sowie Investitionen in wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur. Antragsberechtigt sind daher einerseits Unternehmen und Gemeinden bzw. Gemeindeverbände andererseits. Bei der Förderung steht die Schaffung dauerhafter neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze im Fokus. Gefördert werden nur Investitionen, die innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.
In Ergänzung zur GRW-Förderung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Bundesförderinstitut das ERP-Regionalförderprogramm an. Gefördert werden Existenzgründer, Nachfolger, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen in Förderregionen für die Vornahme von Sachinvestitionen. Gewährt werden Darlehen bis zu 3 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren und 5 tilgungsfreien Anfangsjahren. Die Finanzierung ist dabei auf 50 bis 85 % der jeweils förderfähigen Investitionskosten beschränkt.
Auch auf EU-Ebene gibt es eine Vielzahl von Ansätzen zur Regionalförderung. Der Blick ist hier anders als im nationalen Rahmen auf die Verringerung europaweiter Unterschiede im wirtschaftlichen Entwicklungsstand ausgerichtet. Von besonderer Bedeutung sind die beiden Strukturfonds "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) und "Europäischer Sozialfonds" (ESF)
Die Regionalförderung ist ein besonders komplexer Bereich im ohnehin nicht übersichtlichen Feld öffentlicher Fördermittel. Andererseits sind die gewährten Subventionen für Unternehmen besonders attraktiv, denn im Unterschied zu Förderdarlehen müssen sie weder verzinst noch zurückgezahlt werden. Die Anforderungen sind allerdings besonders streng, da das EU-Beihilferecht hier in besonderem Maß berührt ist. In kaum einem anderen Feld ist es daher so ratsam, externes Experten-Know How zu nutzen wie in diesem Bereich öffentlicher Förderung.