Sehr viele betriebliche Vorhaben sind förderfähig, z.B. Erweiterung (inkl. Immobilienkauf), Gründung, Festigung/Sicherung, Modernisierung, Umstellung, Verlagerung, neue Technologie, Übernahme, Innovation, Forschung und Entwicklung, Kooperation, Messeteilnahme, Personaleinstellungen, Schulungen, Umweltschutz-/Energieeinsparmaßnahmen, Beratung.
Fragen Sie unverbindlich an, ob Ihre geschäftlichen Vorhaben im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensexpansion förderfähig sind.
Beratungsleistungen zur Feststellung der Ist-Situation des Unternehmens, Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen (=Handlungsempfehlungen), die Ausarbeitung einer detaillierten Finanzplanung und die Erstellung eines Beratungsberichts/Businessplans
Beratungsleistungen zu Finanzierungsmöglichkeiten – soweit möglich unter Berücksichtigung von öffentlichen Fördermitteln und die Vorbereitung deren Beantragung
Mit Einverständnis des Auftraggebers kann ein Antrag auf Förderung des Beratungshonorars gestellt werden, um einen Zuschuss zum Beratungshonorar für die Phase A „Konzeption“ zu beantragen.
Fixes Honorar für Phase A
Erfolgsabhängige Provision für Phase B
kein Stundenhonorar
Höhe: je nach Arbeitsumfang (u.a. abhängig von der Höhe des Kapitalbedarfs, der Art des Vorhabens, des Zeitaufwands der Bankgespräche, der Höhe und Art des Finanzierungsvolumens, usw.)
Ein Auftragsstopp ist möglich.
Ich lasse Sie auch nach Übergabe der Unterlagen nicht im Stich, sondern beantworte auch danach gerne Ihre Fragen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 09.04.2020.