Bei der Unternehmensnachfolge, bzw. dem Kauf eines Unternehmens, sind die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, des Käufers und des Verkäufers, zu berücksichtigen.
Eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern ist unerlässlich. Gerne kooperiere ich mit Ihren Kontaktpersonen oder empfehle Ihnen auf Wunsch fachlich versierte Spezialisten.
Für den Käufer handelt es sich beim Unternehmenskauf in der Regel um eine Existenzgründung. Für ihn sind die Beratungsleistungen daher größtenteils identisch mit denen eines Existenzgründers. Ergänzend erhält der Käufer Unterstützung bei den Kaufpreisverhandlungen. Auf Wunsch des Käufers kann eine Unternehmensbewertung auf der Basis der Discounted Cash Flow Methode erstellt werden. Die Beratungsleistungen werden in der Regel für den Käufer erbracht.
Beratungsleistungen zur Feststellung der Ist-Situation des Unternehmens, Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen (=Handlungsempfehlungen), die Ausarbeitung einer detaillierten Finanzplanung und die Erstellung eines Beratungsberichts/Businessplans
Beratungsleistungen zu Finanzierungsmöglichkeiten – soweit möglich unter Berücksichtigung von öffentlichen Fördermitteln und die Vorbereitung deren Beantragung
Mit Einverständnis des Auftraggebers kann ein Antrag auf Förderung des Beratungshonorars gestellt werden, um einen Zuschuss zum Beratungshonorar für die Phase A „Konzeption“ zu beantragen.
Fixes Honorar für Phase A
Erfolgsabhängige Provision für Phase B
kein Stundenhonorar
Höhe: je nach Arbeitsumfang (u.a. abhängig von der Höhe des Kapitalbedarfs, des Zeitaufwands der Verhandlungen mit dem Verkäufer und der Bankgespräche, der Höhe und Art des Finanzierungsvolumens, usw.)
Ein Auftragsstopp ist möglich.
Gerne berate ich Sie auch in der Anfangsphase nach der erfolgreichen Unternehmensübernahme weiter in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 09.04.2020.